Satzung des Fördervereins der Grundschule Beselich e.V.

§ 1 Name
Der Verein führt den Namen „Förderverein Grundschule Beselich e.V."
Der Verein hat seinen Sitz in Beselich-Obertiefenbach.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.JJ)
§ 3 Zweck
Der Zweck des Vereines ist;
· die ideelle Unterstützung der im Interesse der Elternschaft wirkenden
Grundschule Beselich
· die finanzielle Förderung der Grundschule Beselich
· die enge Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft
· die Förderung von Bildung und Erziehung an der Grundschule Beselich
· die Einrichtung verlässlicher Betreuungszeiten
· die Einrichtung und Verwirklichung einer betreuten Grundschule
· Angebot von Arbeitsgruppen, die den Schulunterricht ergänzen
· Unterstützung/Förderung von Schülern in besonderen Fällen
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einstellung von
· Betreuungskräften für die außerunterrichtliche Schulkinderbetreuung
· Anschaffungen für die Schule
· Durchführung der Mensaverpflegung für die Schüler
· Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen
einschließlich Wartung und Pflege
· Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft muss beim Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den Antrag
entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist nicht verpflichtet,
Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder), sowie aus
Ehrenmitgliedern.
Fördermitglieder sind Mitglieder, die den Verein in seinen Zwecken unterstützen und in
geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Aktive Mitglieder, die zusätzlich das Betreuungsangebot nutzen. Zum Ehrenmitglied können
Mitglieder ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht
haben. Hiefür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Diese sind von der
Beitragszahlung befreit, haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche
Mitglieder.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen gebotenen Veranstaltungen des Vereines
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der
Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das
Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck, auch in der Öffentlichkeit,
in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
· durch Tod des Mitgliedes
· durch freiwilligen Austritt
· durch Ausschluss
· durch Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen
Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende
des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegenüber dem
Vorstand erklärt werden:
Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann
ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen,
den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss entscheidet
der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus
dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf
rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Mitgliedsbeiträge
Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren und
Umlagen ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die vom Vorstand bestimmt wird.
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich als Hauptversammlung statt und
ist nicht öffentlich.
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Zu den Beschlüssen genügt die einfache Stimmenmehrheit der/auf der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die
erste Vorsitzende(r).
Die Mitgliederversammlung ist schriftlich oder im Beselicher Wochenspiegel oder per E-Mail,
mindestens zwei Wochen im Voraus, mit Angabe der Tagesordnung, einzuberufen.
Zur vorzeitigen Abwahl des Vorstandes ist die Zustimmung von 2/3 der auf der
Mitgliederversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nötig.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn:
· der Vorstand sie einberuft
· das Interesse des Vereins es erfordert oder
· mind. 25% der stimmberechtigten Mitglieder, schriftlich unter Angabe des Zwecks und
der Gründe/beim Vorstand die Einberufung verlangt
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom
Verfasser und vom Vorsitzenden unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied
eingesehen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der stimmberechtigten
Mitglieder beschlussfähig.
Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen durch Handaufhaben oder Zuruf. Auf
Antrag kann schriftlich und geheim abgestimmt werden.
§ 10 Satzungsänderung
Bei einer Satzungsänderung bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
§ 11 Vorstand
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal sechs
Mitgliedern:
· dem/der 1. Vorsitzenden
· dem/der Kassier/in
· dem/der Schriftführerin
· evtl. einem/einer Beisitzen/in
· evtl. einem/einer 2. Vorsitzenden
· evtl. einem/einer 2. Kassierer/in
Hiervon sind der/die 1. Vorsitzende und die anderen Vorstandmitglieder mit dem 1.
Vorsitzenden gemeinsam nach Außen vertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird zweijährlich in einer Mitgliederversammlung neu gewählt. Scheidet ein
Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand bis zur nächsten
Mitgliederversammlung einen Vorläufigen Nachfolger bestimmen.
Der Vorstand ist mit seiner Vorstandstätigkeit ehrenamtlich tätig.
§ 12 Beisitzer
Der Vorstand kann bei Bedarf um bis zu vier stimmberechtigte Beisitzer erweitert werden.
§ 13 Kassenprüfer
Über die Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer, je zwei Jahre Tätigkeitsdauer, zu
wählen.
§ 14 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an die Grundschule Beselich, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder bestimmt.
§ 15 Vergütungen
Das Amt/die Ämter des Vereinsvorstands wird/werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Abs. 1 beschließen, dass dem/den
Vorstand/Vorstandsmitgliedern für seine/ihre Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung
gezahlt wird.

Beselich-Obertiefenbach, 28.04.2008


Änderungen/Ergänzungen
Die Satzung wurde am 28. April 2008 errichtet und in der Mitgliederversammlung vom
16.05.2008 in den Paragraphen 1, 2, 3, 4, 5 , 6, 7, 8, 9,10,11,12,13 und 14 geändert bzw.
neu zusammengefasst. Die Änderungen wurden in dieser Satzung bereits berücksichtigt.
Beselich-Obertiefenbach, 16.05.2008
Die Paragraphen § 2 und § 11 wurden in der Mitgliederversammlung vom 06.10.2011
geändert. Diese Änderungen wurden in der Satzung entsprechend berücksichtigt.
Beselich-Obertiefenbach, 08.10.2011
Die Satzung wurde laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.09.2013 um den
Paragraph § 15 erweitert. Diese Änderung wurde in dieser Satzung entsprechend
berücksichtigt.
Beselich-Obertiefenbach, 11.09.2013
Die Satzung wurde laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.12.2017 in den
Paragraphen §3, §9, §11 und §14 ergänzt bzw. geändert. Diese Änderungen wurden in der
Satzung entsprechend berücksichtigt.
Beselich-Obertiefenbach, 13.12.2017

 

Datenschutz
 
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Der Austausch mit der Schule umfasst neben den personenbezogenen Daten auch Informationen über wesentliche Vorkommnisse während der Unterrichtszeit oder Betreuungszeit am Nachmittag, wie eventuelle gesundheitliche Probleme, Hausaufgaben, Unfälle oder Abwesenheit eines Kindes.


 

 
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